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Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2012

Förderanträge nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können im Zeitraum vom 23.02.2012 – 07.03.2012 gestellt werden. Die Bewilligungsreihenfolge ergibt sich aus einem Punktesystem ohne Aufteilung auf Investitionsschwerpunkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Datum der Baugenehmigung. Die Zuwendungsempfänger müssen gem. Ziffer 3.1 der AFP-Richtlinien u.a. die Mindestbetriebsgröße nach dem Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte erreichen. Ab dem 1.1.2011 liegt diese bei 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Diese Voraussetzung ist besonders bei Kooperationen, z.B. § 51 a BewG zu beachten.

 

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Thema

1. Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Umsatzerlöse zu mehr als 50% (unter Anrechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) aus Bodenbewirtschaftung und damit verbundener Tierhaltung stammen.
  • 2. Was wird gefördert?

  • Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich der Erschließung
  • Kosten für Architekten/Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Durchführbarkeitsstudien
  • Betreuung von baulichen Investitionen bei baulichen Investitionsvolumen > 100.000 Euro
  • Pflanzen für die Anlage von Dauerkulturen
  • Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro
  • Maximal förderfähiges Investitionsvolumen 750.000 Euro
  • 3. Nicht gefördert werden:

  • Maschinen und Geräte
  • Kartoffel-/Obstlagerkisten als nachträgliche Anschaffung
  • flächenlose Betriebe
  • Viehzukauf
  • Investitionen im Mastschweine- und Mastgeflügelbereich/Geflügelkleingruppenhaltung
  • Umsatzsteuer
  • Entwässerung, Umbruch von Grünland und Umwandlung von Ödland
  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsateilen
  • Investitionen im Wohnhausbereich und im Verwaltungsgebäude
  • Umlaufkapital und Umschuldungen
  • Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude
  • Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden
  • 4. Förderungsvoraussetzungen:

  • Einhaltung der Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Umwelt-, Hygiene- und Tierschutz
  • Vorwegbuchführung für mind. zwei Jahre mit positiver Eigenkapitalbildung im Durchschnitt dieser zwei Jahre
  • positive Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide nicht über 170.000 Euro (Ledige) bzw. 200.000 Euro (Ehegatten) = Prosperitätsgrenze

  • 5. Förderung

  • allgemeiner Zuschuss 20 %
  • Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung (nicht für Rinderhaltung!) 30 %
  • Betreuungszuschuss bei Nettoinvestitionsvolumen > 100.000 Euro


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