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Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2012
Förderanträge nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) können im
Zeitraum vom 23.02.2012 – 07.03.2012 gestellt werden. Die Bewilligungsreihenfolge ergibt sich aus einem Punktesystem ohne Aufteilung auf Investitionsschwerpunkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Datum der Baugenehmigung. Die Zuwendungsempfänger müssen gem. Ziffer 3.1 der AFP-Richtlinien u.a. die Mindestbetriebsgröße nach dem Gesetz zur Alterssicherung der Landwirte erreichen. Ab dem 1.1.2011 liegt diese bei 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Diese Voraussetzung ist besonders bei Kooperationen, z.B. § 51 a BewG zu beachten.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zum Thema
1. Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Umsatzerlöse zu mehr als 50% (unter Anrechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) aus Bodenbewirtschaftung und damit verbundener Tierhaltung stammen.
2. Was wird gefördert?
Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen einschließlich der Erschließung
Kosten für Architekten/Ingenieurleistungen, Investitionskonzept, Durchführbarkeitsstudien
Betreuung von baulichen Investitionen bei baulichen Investitionsvolumen > 100.000 Euro
Pflanzen für die Anlage von Dauerkulturen
Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro
Maximal förderfähiges Investitionsvolumen 750.000 Euro
3. Nicht gefördert werden:
Maschinen und Geräte
Kartoffel-/Obstlagerkisten als nachträgliche Anschaffung
flächenlose Betriebe
Viehzukauf
Investitionen im Mastschweine- und Mastgeflügelbereich/Geflügelkleingruppenhaltung
Umsatzsteuer
Entwässerung, Umbruch von Grünland und Umwandlung von Ödland
Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsateilen
Investitionen im Wohnhausbereich und im Verwaltungsgebäude
Umlaufkapital und Umschuldungen
Investitionen in Wohnungen und Verwaltungsgebäude
Maßnahmen, die vor Bewilligung begonnen wurden
4. Förderungsvoraussetzungen:
Einhaltung der Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Umwelt-, Hygiene- und Tierschutz
Vorwegbuchführung für mind. zwei Jahre mit positiver Eigenkapitalbildung im Durchschnitt dieser zwei Jahre
positive Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Steuerbescheide nicht über 170.000 Euro (Ledige) bzw. 200.000 Euro (Ehegatten) = Prosperitätsgrenze
5. Förderung
allgemeiner Zuschuss 20 %
Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung (nicht für Rinderhaltung!) 30 %
Betreuungszuschuss bei Nettoinvestitionsvolumen > 100.000 Euro
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