Leistungen
Wir sind in der Beratung für Landwirte seit 1994 selbstständig tätig und spezialisiert auf betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung bei Fördermaßnahmen.
Unser Ziel: Wir wollen Ihnen behilflich sein bei Ihren Problemen und sind sicher, dass es für jedes Problem eine Lösung gibt.
Wir sind der Überzeugung, dass dieses Ziel am besten erreicht werden kann, indem wir immer für Sie da sind, wenn es drauf ankommt.
Was machen wir und was steckt dahinter?
Baubetreuung vom Bauantrag bis zur Fertigstellung
Neben der vollständigen Begleitung neuer Projekte helfen wir gerne soweit wie möglich bei der Aktualisierung sowie Nachgenehmigung bereits erstellter Gebäude.
Auch Umgenehmigungen z.B. wenn der alte Kuhstall zu einem Schweinestall umfunktioniert werden soll, begleiten wir gerne.
Wir betreuen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Bauantragsstellung
- Planung/Beantragung der Niederschlagsentwässerung
- Anfertigung der landwirtschaftlichen Betriebsbeschreibung und veterinärrechtlicher Angaben
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- fachlich fundierte Beratung und Planung bzgl. AwSV
- Erstellung von Eingriffsregelungen
- Erstellung von Kostenschätzungen
- Ausschreibungen und Angebotsvergleiche
Ausbreitungsgutachten für Emissionen und Immissionen in der Landwirtschaft
Wenn Mitmenschen oder auch Ökosysteme von Ihren Vorhaben betroffen sein könnten, ist in der Regel eine Vorprognose oder auch ein Gutachten zu erstellen, das sich mit den durch die Änderungen verursachten Auswirkungen hinsichtlich Geruchs-, Ammoniak-, sowie ggf. Staub- und Keimbelastung befasst. Dieses erstellen wir gerne für Sie mithilfe von AUSTAL2000.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Bei der AFP-Förderung werden insbesondere landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die sich an bestimmte Rahmenbedingungen bei Neuinvestitionen halten.
Das sind z.B. in der Tierhaltung ein erhöhtes Wohl der Tiere durch mehr Platz, Funktionsbereiche, etc. und bei den weiteren Bereichen (Ackerbau, Lagerung von Feldfrüchten, etc.) steht die Einsparung von Ressourcen bzw. die Verminderung von schädlichen Umwelteinflüssen im Fokus.
Die Höhe der Zuwendung beträgt:
- für Investitionen zur Tierhaltung nach Anlage 2 bis zu 40 %
- für Investitionen zur Tierhaltung im Schweine- und Geflügelbereich sowie im Bereich der Rindermast nach Anlage 1 bis zu 30 %,
- für Investitionen in Umbaumaßnahmen nach den Anforderungen der Anlage 1, durch die die Anbindehaltung von Rindern beendet wird, bis zu 30 %,
- für andere Investitionen zur Tierhaltung im Rinder-, Schafe-, Ziegen- und Pferdebereich nach Anlage 1 sowie für Investitionen außerhalb der Tierhaltung bis zu 20 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens (jeweils einschließlich der erforderlichen Erschließungskosten).
- Junglandwirtinnen oder Junglandwirte nach Nummer 3.1.2 erhalten einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 % der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 20 000 EUR.
Im Jahr 2020 liegt der maximale Zuschuss bei 500.000 €/1.500.000€ Investitionsvolumen
Wir sind ihnen dabei behilflich zu überprüfen inwiefern ihr Betrieb bei einer Neuinvestition Ansprüche auf eine solche Förderung hat und begleiten gerne den gesamten Antrag von den ersten Gesprächen bis hin zur Fertigstellung des Investitionsobjektes.
Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls in der Sauenhaltung (BLE)
In diesem Programm können Unternehmen eine Förderung bekommen, wenn in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Projekten investiert wird.
Es werden auch Lagerkapazitäten gefördert, die den verarbeiteten Produkten dienen, z.B. die Kühlhalle für Kartoffeln/Gemüse.
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (V+V)
In diesem Programm können Unternehmen eine Förderung bekommen, wenn in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Projekten investiert wird.
Es werden auch Lagerkapazitäten gefördert, die den verarbeiteten Produkten dienen, z.B. die Kühlhalle für Kartoffeln/Gemüse.
Energieeffizienz-Beratung und Förderung
Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der europäischen und deutschen Energiepolitik. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) legte die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 ihre Effizienzstrategie vor.
Das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist ein Element zur Umsetzung der im NAPE aufgeführten Ziele und beinhaltet verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Energieeinsparpotentials.
Für die Umsetzung stehen voraussichtlich finanzielle Mittel für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung.
Als zugelassene Sachverständige beraten wir Sie in allen Modernisierungsfragen innerhalb der Innenwirtschaft und erstellen auch die erforderlichen Gutachten.
Modernisierungen von:
· Melk- und Kühltechnik
· Lüftungstechnik
· Getreide- und Mühlentechnik
· Neubau von Kühlhallen
· Uvm.
Investition zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes (IVN)
Im Jahr 2020 wurden insbesondere folgende Produkte mit 35% Zuschuss und nur 5 Jahren Zweckbindungsfrist gefördert:
- Güllebehälter
- Gärrestbehälter
- Behälterabdeckungen
- Mistlagerplatten/-Hallen
- Sensortechnik für effizientere Nährstoffausbringung
betriebswirtschaftliche Beratung
Mit Hilfe einer unvoreingenommenen Beurteilung Ihrer Betriebssituation durch uns als objektive Betrachter „von außen“ gelingt es Schwächen aufzudecken und Stärken zu erkennen. Nur so besteht die Möglichkeit Strategien und Ziele zu entwickeln und so mit effektiven Maßnahmen und ggf. auch durch das Beschreiten neuer Wege Potenziale für funktionierende Betriebe zu schaffen und Krisen vorzubauen bzw. diese zu überstehen.
Sachverständigenwesen (öffentlich bestellt und vereidigt)
Als Sachverständiger kann sich jeder bezeichnen, damit wir in der Lage sind, ihnen qualifizierte, belastbare und zielführende Gutachten zur Verfügung zu stellen, werden die Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geschrieben.